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Mal ne Frage...
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justdgl
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Standard Mal ne Frage... - 20.06.2010, 12:50

Vielleicht weiß es ja einer hier ^^ Also ich würd gerne n paar Videos und so von youtube downloaden aber weiß nicht ob es legal/illegal ist, hab schon von vielen gehört, ne is net erlaubt. Klar jez sagen manche: Der soll sich mal net so anstellen und einfach downloaden, wird eh nicht verfolgt.. Nö keine Lust hatte schonma Probleme mit ähnlichen Sachen, jez bin ich vorsichtiger geworden ^^ Wollts nur mal wissen
   
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  (#2)
svN:y
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Registriert seit: 29.05.2010
Standard 20.06.2010, 12:59

Es ist nicht Illegal. Es gibt genügend Legale Seiten, die es dir ermöglichen von Youtube Lieder bzw. Videos zuladen.
Les dir das unten einfach mal durch!

Code:
2: Warum kann ich Musik kostenlos downloaden?
Bei der Musik bzw. allgemein gesprochen bei dem Audiomaterial das wir zum Download anbieten handelt es sich um Mitschnitte von Videos der großen Videoportale wie youtube. Die Videos werden hier von Benutzern oder teilweise direkt oder indirekt durch die Urheber (zb. Labels) eingestellt. Dadurch das sie der Öffentlichkeit, ähnlich wie es zum Beispiel beim Radio der Fall ist frei zu Verfügung gestellt werden ist es laut deutschem Urheberrecht erlaubt diese für den privaten Gebrauch mit zuschneiden und zu speichern. Wir sehen uns als Dienstleister, der dies für jeden kostenlos und leicht zu bedienen anbietet.


3: Werden hier keine Urheberrechte verletzt?
Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Es kommt mit Sicherheit auf die konvertierten Materialien an. Bei Materialien die unter einer freien Lizenz stehen, besteht keinerlei Urheberrechtsverletzung. Bei Materialien bei denen der Urheber sein Einverständnis zur Veröffentlichung auf den Videoportalen gegeben hat befindet man sich derzeit in einer Grauzone. Es gibt keine Gesetzte die es verbieten dieses Material mit zuschneiden. Materialien die ohne Einverständnis auf den Videoportalen veröffentlicht wurden, werden schon dort rechtsverletzend angeboten und sollten durch die Betreiber der Portale kontrolliert und entfernt werden. Wir können leider aus technischen Gründen nicht jede Datei kontrollieren, entfernen aber sobald wir eine Urheberverletzung feststellen die entsprechenden Datei auch aus unserem Zwischenspeicher.


4: Verletze ich ggf. Urheberrechte anderer Seiten und bemerke es gar nicht?
Das Mitschneiden über unseren Service ist vergleichbar wie das Aufnehmen einer TV Sendung oder eines Liedes aus dem Radio. Solang die Videoportale das Mitschneiden nicht ausdrücklich verbieten, was meines Wissens nach deutschem Recht überhaupt nicht Möglich ist, wird kein Urheberrecht verletzt.


5: Muss ich ggf. mit strafrechtlicher Verfolgung wg. der Nutzung von Downloads bei euch rechnen?
Soweit mir Bekannt wird derzeit gegen keinen Betreiber eines solchen Konvertier-Services und erst recht nicht gegen die Benutzer vorgegangen, da es sich hier um ein legales Angebot handelt.
   
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  (#3)
Felix<3
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Standard 20.06.2010, 13:02

Also ich lade die Videos mit Youtube-Converter runter und meiner Meinung nach ist es erlaubt. Hat sogar damals mein Erdkundelehrer immer gemacht. Das Problem bei Emule etc. ist ja, dass wenn du eine Datei runterlädst, du automatisch die Datei für andere Leute zum Downloaden von dir bereitstellst. Daher ist das ja illegal.

Also ich mache das mit dem Youtube-Converter schon Jahre und meiner Meinung nach ist es difinitiv nicht illegal warum auch ?!

lg
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  (#4)
Gratia
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Standard 20.06.2010, 13:04

Quelle: http://transpatent.com/gesetze/urhg.html#87
§87c:
Schranken des Rechts des Datenbankherstellers
(1) Die Vervielfältigung eines nach Art oder Umfang wesentlichen Teils einer Datenbank ist zulässig


zum privaten Gebrauch; dies gilt nicht für eine Datenbank, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind,

zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und der wissenschaftliche Gebrauch nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgt,

für die Benutzung zur Veranschaulichung des Unterrichts, sofern sie nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgt.
In den Fällen der Nummern 2 und 3 ist die Quelle deutlich anzugeben.

(2) Die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines nach Art oder Umfang wesentlichen Teils einer Datenbank ist zulässig zur Verwendung in Verfahren vor einem Gericht, einem Schiedsgericht oder einer Behörde sowie für Zwecke der öffentlichen Sicherheit.




bzw

http://www.loadblog.de/filme/youtube...boten-erlaubt/


"Der Download von YouTube-Videos für den privaten Bereich ist immer noch eine rechtliche Grauzone. Uns ist jedoch kein Fall bekannt, in dem jemand dafür belangt wurde"
   
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  (#5)
Uchiha Madara
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Ort: Hessen
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Standard 20.06.2010, 13:40

Wenn du firefox hast hol dir das addon "download helper". Damit kannste alles was de dir in youtube oder sonnst so anschaust downloaden

früher hab ich au you tube converter geladen, jetz nehm ich den nur um viedeos in mp3 umzuwandeln :P



R.I.P BMW - Freude am Fahren.

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  (#6)
justdgl
Benutzerbild von justdgl
 
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Beiträge: 534
Registriert seit: 17.04.2010
Alter: 32
Standard 20.06.2010, 13:48

Alles klar, die Fragen wurden ja beantwortet^^ thx und kann geclosed werden
   
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