Ok, bevor wieder flames kommen schreibe ich mal lieber "viel".
Da Sie, Herr Joker, mal selbst Member und Admin der Deutschen Terrorkom (Since 2002) warst solltest du eigentlich wissen das dieser minimale Beweis nicht für eine Bestrafung wie z.B. einen Ban ausreicht. Du könntest zwar recht haben das er dich und andere Spieler anders beleidigt hat, allerdings liegen dafür keine Beweise vor. Bitte machen Sie beim nächsten mal mehr Schnappschüsse damit wir die besagte Person bannen können, oder auch anders bestrafen können. Ausserdem möchte ich daraufhinweisen, dass "deine Mudda" keine Beleidigung ist, es kommt auf die Fortsetzung des Satzes an.
Mit freundlichen Grüßen
Herr Von und zu Lukas "CounterSny" Wichtelberg
Wer Rechtschreibfehler findet und den Text nach noch mehr absucht hat keine Hobbys und sollte sich schnellmöglich welche suchen. Eine Freundinn könnte auch abhilfe schaffen, versuchen Sie es mit Erlebnis18.de oder Chatroulette
Toleranz gehört hier zum guten Ton, also zieh besser Leine du scheiß Hurensohn!